Die Vielfalt der Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises und deren unterschiedliche Erscheinungsbilder, erfordern ein individuelles Behandlungskonzept. Verschiedene Berufsdisziplinen sind an der Behandlung der Patienten beteiligt.
Die Ergotherapie hat einen wichtigen Stellenwert in diesem interdisziplinären Team. Patienten werden durch Ergotherapeuten in ihren verschiedenen Lebensbereichen und -phasen bei der Bewältigung ihres Alltags begleitet und unterstützt. Hilfe zur Selbsthilfe ist ein bekanntes Leitbild in diesem Zusammenhang.
Die Behandlung kann ambulant über eine Heilmittelverordnung in einer Ergotherapiepraxis oder als Teil einer Rehabilitation in einer entsprechenden Einrichtung durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei jeweils um eine Kassenleistung. Mit den Blankoverordnungen gibt es seit dem 01.04.2024 ein interessantes Tool, um das Heilmittel der Ergotherapie in der Rheumatologie effektiv und extrabudgetär einzusetzen.
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen (DVE 08/2007).
Die oben zitierte Definition zeigt, wie breit gefächert die Anwendungsmöglichkeiten der Ergotherapie in der Rheumatologie sind. Eine klare Indikation für Ergotherapie ist z. B., wenn die Betroffenen durch Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und den damit verbundenen Funktionseinschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Auch postoperativ sollten Patienten nach bekanntem Nachbehandlungsregime ergotherapeutisch behandelt werden, um ein optimales Operationsergebnis zu erreichen. Weitere sinnvolle Gründe für die Durchführung einer Ergotherapie sind die Notwendigkeit der Anfertigung von thermoplastischen Schienen und die Versorgung mit Hilfsmitteln. Aber auch nach gerade gestellter Diagnose ist eine Therapie in Form von Aufklärung, Gelenkschutzunterweisung und Resilienzstärkung bedeutsam.
Eine bewährte Handhabung in der therapeutischen Versorgung der Patienten ist eine bedarfsorientierte Behandlung. So gibt es immer wieder Intervalle, in denen Patienten ohne Therapie über längere Zeiträume auskommen können. Sie sollten dann das erlernte Wissen in ihren Alltag transferieren und mit Hilfe der erarbeiteten Eigenübungsprogramme, sich in bestimmten Situationen selbst helfen können.
Mit Hilfe von verschiedenen Assessmentverfahren* (z. B. DASH-Test, COPM, FFbH) und klinischen Untersuchungen stellen die Therapeuten anfangs fest, welchen Behandlungsbedarf der Patient hat. Es wird dann entsprechend der ICF WHO an der Verbesserung auf Körperfunktions- und strukturebene gearbeitet (z. B. Erweiterung von Bewegungsausmaß, Steigerung der Kraft, Schmerzlinderung), aber auch auf der Aktivitätsebene (d. h. die Durchführung einer Handlung, wie z. B. das Öffnen einer Wasserflasche) und im Bereich der Partizipation (das ist die Teilhabe des Menschen, z. B. das Ausüben seines Berufs).
Basis der ergotherapeutischen Leistungen ist die Heilmittel-Richtlinie (HMR), der Heilmittelkatalog ordnet u. a. Diagnosen aus dem Bereich der Rheumatologie Diagnosegruppen zu und diesen dann jeweils die dazugehörigen ergotherapeutischen Maßnahmen. Auf der Homepage der KBV finden sich die Informationen bezüglich der geltenden Richtgrößen, der Besonderen Verordnungsbedarfe (BVB) und des Langfristigen Heilmittelbedarfs (LVB). Ergotherapeutische Leistungen können alle Vertragsärzte verordnen, dies geschieht für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen auf dem Verordnungsblatt Muster 13.
Seit dem 01.04.2024 können jetzt unter klar umrissenen Bedingungen für die Ergotherapie Blankoverordnungen ausgestellt werden. Das Verordnungsformular bleibt gleich, die Verordnungsmenge und die Frequenz werden offengelassen und die Ergotherapeuten entscheiden eigenverantwortlich und patientenorientiert, wie in den folgenden 16 Wochen behandelt wird. Dies gilt ausschließlich für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4. Ein Großteil der rheumatischen Patienten gehört zur Diagnosegruppe SB1. Die Praxissoftware bietet in diesen Fällen das Auswählen einer Blankoverordnung automatisch an. Blankoverordnungen unterliegen nicht der vertraglichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen, gelten somit als extrabudgetär. Die wirtschaftliche Verantwortung liegt dann bei den Ergotherapeuten. Die Vorteile der Blankoverordnung sind ein Abbau von Bürokratie, eine flexiblere und effektive Versorgung der Patienten und somit eine individuell angepasste Therapie an den aktuellen Behandlungsstand.
* DASH = Disabilities of Arm, Shoulder and Hand Questionnaire | COPM = Canadian Occupational Performance Measure | FFbH = Funktionsfragebogen Hannover
Ergotherapeutin/Handtherapeutin
ERGO OSNA GbR
Maike Zander/Jens Theißen
August-Bebel-Platz 1
49074 Osnabrück