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Herpes Zoster-Impfung

Erweiterte Erstattung wohl ab Februar

Es dürfte sich herumgesprochen haben: Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im November 2025 ihre Empfehlung zur Herpes Zoster (HZ)-Impfung erweitert.

So wird die Impfung mit dem adjuvantierten Subunit-Totimpfstoff jetzt auch Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Herpes Zoster-Risiko empfohlen – also solchen unter immunsuppressiver Therapie und/oder mit bestimmten Grunderkrankungen, wie z. B. der rheumatoiden Arthritis oder dem systemischen Lupus erythematodes, die ein deutlich erhöhtes Risiko aufweisen, an Herpes Zoster zu erkranken oder schwere Komplikationen wie die postherpetische Neuralgie zu ent-wickeln. Unter den immunsuppressiven Therapien können insbesondere Januskinase (JAK)-Inhibitoren oder Anifrolumab das Risiko weiter erhöhen.

Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht die Aufnahme der STIKO-Empfehlung in die geltende Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die laut einer  Meldung des G-BA am 12. Dezember 2025 erfolgte.

Die G-BA-Beschlüsse zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und treten nach einer Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesan-zeiger in Kraft – es wird damit gerechnet, dass sich der Leistungsanspruch auf Schutzimpfungen gegen Herpes Zoster voraussichtlich ab Februar 2026 ändern wird.

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