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Delegation in aller Munde

Einführung in die Praxis – Die ersten drei Schritte

Frau Dr. Hoeper hat in ihrem Vorwort die schrittweise Einführung delegativer Leistungen durch das Praxisteam eingeläutet. Die Entscheidung pro Delegation ist gefallen!

JETZT BEGINNT DER ERSTE SCHRITT: ARZT UND RFA ENTSCHEIDEN SICH FÜR DELEGATION/RFA-VISITE

Mit wem kann sich der Arzt eine Zusammenarbeit vorstellen? Er sucht unter seinen RFAs diejenige aus, die seinen Vorstellungen nach diese Arbeit übernehmen kann. Ist sie gefunden, stellt er ihr den Aufgabenkatalog von delegierbaren Leistungen vor. Auf Basis der erhaltenen Informationen trifft die RFA dann ihre Entscheidung, ob sie sich das vorstellen kann und insbesondere, ob sie sich das zutraut.

Um einen Überblick über Aufgaben, Funktionen und Leistungen zu erhalten, die die Delegation beinhaltet, finden Sie im Anhang dieser Ausgabe die

  • Tabelle 1 – Checkliste zur Vorbereitung von Delegation. Diese Checkliste hat auch den Vorteil, dass sie auch als Ablaufplan bzw. als Hilfestellung zur Erstellung eines individuellen Ablaufplans genutzt werden

  • Tabelle 2 – Überblick Schritt 1 „Entscheidung“

TIPP: Die Einführung der Delegation beinhaltet etwas Besonderes: Für die MFA ist die Weiterbildung zur RFA eine Chance. Es kann in diesem Kontext von Personalentwicklung gesprochen werden. Von ärztlicher Seite ist es damit eine gute Möglichkeit, motivierte und qualifizierte Mitarbeiter durch die Aufwertung der Tätigkeiten in der eigenen Praxis zu halten. Dabei sollte die Gehaltsentwicklung mitgedacht werden. Mit der Einführung einer neuen Maßnahme oder eines Projekts stellt sich immer die Frage des Ziels, was soll erreicht werden. Damit beschäftigt sich der zweite Schritt.

DER ARZT STELLT DER RFA, DIE IHRE ZUSAGE ZUR ÜBERNAHME GEGEBEN HAT, SEINE ZIELE VOR, WAS MIT DER DELEGATION INSGESAMT UND EINER BESONDEREN VISITE ERREICHT WERDEN SOLL:

  • Warum soll mit Delegation gearbeitet werden?
  • Welche Ziele verfolgt die Praxis im Rahmen ihrer Praxisphilosophie damit?
  • Wie gehen wir mit den Patienten um bzw. wie stellen wir uns die Zusammenarbeit mit den Patienten vor?

Wichtig an dieser Stelle ist, dass die RFA die Einstellung und die Behandlungsphilosophie des Arztes erfährt und kennt, damit in der Behandlung das gemeinsame Handeln für den Patienten erkennbar ist. Das heißt auch, dass das gesamte Praxisteam der Denke und dem Handeln des Arztes einheitlich folgt.

  • Die Ziele des gemeinsamen Handelns sind beispielsweise:
  • Optimale Patientenbetreuung
  • Mehr Zeit für neue oder behandlungsintensive Patienten haben
  • Mehr Patienten den Zugang zum Facharzt ermöglichen und dies bei gleichbleibender hoher Qualität
  • Patienten zeitnahe Arztkontakte ermöglichen
  • Patienten sollen so schnell wie möglich auf die für sie beste Therapie nach dem Treat-to-Target-Prinzip (T2T) gesetzt werden
  • Die Patienten erhalten einen zweiten kompetenten Ansprechpartner
  • Gewährleistung einer engmaschigen Betreuung
  • Schnelle Klärung patientenseitiger Missverständnisse und Unsicherheiten
  • Patientenbetreuung auf Augenhöhe – Stichwort: Shared Decision
  • Verbesserung der Adhärenz

TIPP: Schritt 1 und 2 könnten gemeinsam durchgeführt werden, wobei aus Gründen
z. B. der Fairness die RFA ihre Entscheidungszeit benötigt und anschließend Ziele usw. besprochen werden können.

Zu dem Schritt 2 finden Sie Tabelle 3 - Überblick Schritt 2 „Ziele“ im Anhang.

JETZT ZUM DRITTEN SCHRITT: RFA HOSPITIERT BEIM ARZT

Gemeinsam über die zu übernehmenden Leistungen sprechen und reden, ist graue Theorie. Die RFA muss sehen, kennenlernen und verstehen, wie der Arzt in seiner täglichen Arbeit mit den Patienten spricht, wie er behandelt, wie er erklärt – also dessen individuelle Art und Entscheidungen verstehen und verinnerlichen. Dazu eignen sich besonders Hospitationen.

In diesen lernt die RFA die Umsetzung in der Realität kennen. Die RFA kann den Arzt beobachten und dabei erkennen, wie er seine Ausführungen aus dem vorherigen Schritt in praktisches Verhalten umsetzt. Sie erhält damit auch Ideen für die Umsetzung der eigenen Visite.

Die RFA hat damit die Chance, erste Erfahrungen zu sammeln. Vertiefende oder noch nicht geklärte Fragen können im Nachgang an konkreten Praxisfällen besprochen werden.

Die Dauer der Hospitationsphase sollte praxisindividuell geklärt werden. Bestenfalls steht sie in Abhängigkeit der Vorerfahrungen der RFA. Als Planungshorizont sind Hospitationen bei 15 Patientenvisiten in der ärztlichen Sprechstunde ein guter Anhaltspunkt.

Tipp: Hilfreich ist ein Hospitationsplan, der die Freistellung der RFA von Routine-Aufgaben berücksichtigt. Sinnvoll kann es ebenfalls sein, die RFA in der Einarbeitungszeit in einem Arbeitsbereich einzusetzen, den sie ggf. kurzfristig ruhen lassen kann. Dadurch kann der Arzt sie spontan dazu rufen, damit sie bei spannenden Befunden hospitieren kann. Spannend meint an dieser Stelle, seltene und untypische Fälle sowie solche, die schwer zu entscheiden sind.

Es ist zielführend, einen zukünftigen sog. RFA-Visiten-Patienten während der Hospitation auf die für ihn neue Behandlungssituation hinzuweisen. Dies kann durch einen einführenden Satz erreicht werden, z. B.: „Wir werden zukünftig ihre Betreuung erweitern und verbessern. Meine Mitarbeiterin wird sie beim nächsten Termin in ihrer Visite begrüßen und danach sehen wir uns.“ Eine kurze Vorstellung der RFA und der Ziele sollte dann folgen.

Ebenfalls finden Sie eine Übersichtstabelle zu diesem Thema im Anhang: Tabelle 4 – Überblick Schritt 3 „Hospitation“

Bei Betrachtung all dessen, was bis hierhin beschrieben wurde, könnte man glauben, die Übernahme von delegierbaren Leistungen durch die RFA und des Teams wären unüberwindlich. Nein, so ein Konzept erfordert sicher Fleiß, Engagement, Willen, positives Denken, aber es ist realisierbar und der Erfolg belohnt, und zwar das gesamte Praxisteam!!!

Die erste Ausgabe RFA aktuell dieses Jahres beinhaltete die Vorstellung des Handbuchs „Ärztliche Leistungen delegieren“, das praxisnah und anschaulich einen Leitfaden für alle beteiligten Berufsgruppen darstellt. Unter Berücksichtigung heterogener Rahmenbedingungen in den Praxen werden so viele Schritte wie nötig bei gleichzeitig so viel Gestaltungsspielraum wie möglich vorgeschlagen. So sind sieben Schritte notwendig, die aufeinander aufbauend zur Implementierung von Delegation in der Facharztpraxis führen und diese nachhaltig sichern. Die ersten Drei werden hier eingehender beschrieben. In der kommenden Ausgabe der RFA aktuell folgen die weiteren Schritte.

HINWEIS:

Institutionen, in denen mindestens ein Mitglied des BDRh tätig ist, erhalten ein Exemplar des Leitfadens vom BDRh zugeschickt. Weitere Exemplare können bei der Geschäftsstelle des BDRh angefordert werden. Eine entsprechende Information finden Sie unter www.bdrh.de. Bei Bestellungen kann eine Schutzgebühr in Höhe von 5,- EUR pro Exemplar erhoben werden.

Tabellen 1-4 – EINFÜHRUNG DER DELEGATION IN DIE PRAXIS – DIE ERSTEN DREI SCHRITTE

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