In der letzten Ausgabe der „RFA aktuell“, 2/24, konnten die ersten drei Schritte der Einführung besprochen werden.
In der letzten Ausgabe der „RFA aktuell“, 2/24, konnten die ersten drei Schritte der Einführung besprochen werden. Diese waren:
Inhalte der Schritte 4 und 5:
In den Gesprächen und aus dem Gesehenen entwickeln sich Vorstellungen des eigenen Handelns und Ideen der Umsetzung der vom Arzt vorgegebenen Ziele. Das heißt, sie erarbeitet eine Liste mit allen von ihr durchzuführenden Aufgaben, natürlich in Zusammenarbeit mit dem Arzt. Konkret heißt dies, dass jeder Punkt der Liste, der eine konkrete Aufgabe benennt, mit Stichworten oder bei Bedarf mit konkreteren Ausführungen versehen wird. Von Vorteil ist die Gestaltung dieser Unterlagen in einer Form, die dann auch als Ablaufpläne genutzt werden können. Als hilfreich haben sich kleinere Schritte in der Ablaufplanung erwiesen. Zu jedem Schritt lassen sich Anmerkungen machen und Fragen vorformulieren, um sich damit besser auf ein Patientengespräch vorzubereiten.
In einem Beispiel lässt sich dies gut verdeutlichen:
Folgende Stichworte könnten wichtig sein
Wenn die Stichworte für die RFA ausreichen, um die Zwischenanamnese damit für den Arzt vorzubereiten, dann braucht es an dieser Stelle nicht mehr. Bei Bedarf können ihnen Ankerfragen zugeordnet werden, das sieht beispielsweise wie folgt aus:
Aktuelles Befinden
Wenn beide sich darin einig sind, ihren Patienten das Beste in der Behandlung zu geben, die Arbeitsabläufe ökonomisch zu gestalten, dem Arzt Entlastung zu schaffen und mit allen Maßnahmen einen vielleicht höheren Patientendurchfluss zu erreichen, dann ist Augenhöhe und Harmonie selbstredend!
Für den Arzt bedeutet diese Abstimmung und Durchbesprechen des RFA-Handelns eine Versicherung, dass die RFA in der Lage ist, die geplanten Aufgaben zu übernehmen und eine angemessene Implementierung möglich ist. Am Ende des Tages trägt nun mal der Arzt die Gesamtverantwortung.
Was wird konkret gemacht?
Beide Partner stimmen die Ablaufpläne, Handlungsanweisungen, Dokumentationsvorlagen sowie z. B. standardisierte Masken für das PVS ab und klären offene Fragen. Auch hier der TIPP: Alle Unterlagen sollten in Schriftform vorliegen, denn ein nur verbaler Abstimmungsprozess ist stör- und streitanfälliger!
Ein wesentliches Ziel der Delegation – dies muss an dieser Stelle deutlich herausgestellt werden – bleibt die Implementierung einer RFA-Visite, über deren semantische Korrektheit noch „nachgedacht“ wird, heißt sie RFA-Kontakt oder RFA-Visite. Bislang findet sich in der Literatur und den Präsentationen der Begriff RFA-Sprechstunde, der jedoch einer finalen Definition entgegengeht. Darüber und was inhaltlich der RFA-Kontakt bedeutet, werden wir in der übernächsten Ausgabe der RFA aktuell berichten. Dieser Teil der Delegation wird spannend!!
HINWEIS: Institutionen, in denen mindestens ein Mitglied des BDRh tätig ist, erhalten ein Exemplar des Leitfadens vom BDRh zugeschickt. Weitere Exemplare können bei der Geschäftsstelle des BDRh angefordert werden. Eine entsprechende Information finden Sie unter www.bdrh.de. Bei Bestellungen kann eine Schutzgebühr in Höhe von 5,- EUR pro Exemplar erhoben werden.