„Aber ich wollte mehr. Mehr Verantwortung, mehr Eigenständigkeit, mehr medizinisches Wissen und mehr Vertrauen der Ärzte.“
Lange habe ich in einer Gemeinschaftspraxis für Hausarzt/Innere Medizin, Kardiologie, Angiologie und Rheumatologie gearbeitet. Administrative Dinge, wie z. B. Abrechnung, haben mich noch nie wirklich interessiert. Ich habe mich daher gern in der Funktionsmedizin, wie Belastungs-EKGs und Doppleruntersuchungen aufgehalten. Das weitestgehend eigenständige Arbeiten hat mir bereits hier schon großen Spaß gemacht. Aber ich wollte mehr. Mehr Verantwortung, mehr Eigenständigkeit, mehr medizinisches Wissen und mehr Vertrauen der Ärzte. Über unsere zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV), bin ich dann auf die Fortbildungsmöglichkeit der NäPa aufmerksam geworden. Nach Rücksprache mit meinem damaligen Arbeitgeber konnte ich dies dann auch umsetzen.
Die NäPas sind MFAs, die eine spezielle Weiterbildung über die KV absolviert haben, um ärztliche Aufgaben wie Hausbesuche, strukturierte Anamnesen, Wundkontrollen, Impfungen, Medikamentengaben etc. eigenständig durchzuführen. Die MFA absolviert einen 271-stündigen berufsbegleiteten Lehrgang, der sich nach dem Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer richtet. Inhalte sind z. B.: Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns, Berufsbild, Medizinische Kompetenz, Notfallmanagement und Kommunikation. Die Weiterbildung erfolgt unter der Woche und gilt als Arbeitszeit. Die Teilnahmegebühr beläuft sich auf 13 Euro pro Stunde.
Haus- und Fachärzte müssen vor dem Einsatz bzw. der Abrechnung von NäPa-Leistungen eine Genehmigung der zuständigen KV einholen, das Formular „Antrag auf Genehmigung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen durch nicht-ärztliche Praxisassistenten“ gibt es zum Download auf der KV-Homepage. Auch noch wichtig ist, dass sich die Genehmigung nur auf den antragstellenden Arzt und die erwähnte NäPa bezieht und nicht übertragbar ist, sowie, dass eine Mindestarbeitszeit der NäPa von 20 Stunden pro Woche zu beachten ist. Des Weiteren muss jährlich eine Erklärung zur Beschäftigung der NäPa bei der zuständigen KV eingereicht werden, auch dieses Formular steht online auf der jeweiligen KV-Homepage zur Verfügung. Die jährliche Erklärung dient der Bestätigung, dass eine NäPa in der Praxis beschäftigt wird und welche Tätigkeiten diese ausübt.
Ein NäPa-Refresher-Kurs oder auch Notfallmanagement-Refresher ist eine Fortbildung für NäPas, die alle drei Jahre aufgefrischt werden muss. Dieser Kurs ist vorgeschrieben, um die erworbene Kompetenz in der Betreuung risikorelevanter Patientengruppen und im Notfallmanagement aufrechtzuerhalten. Der Kurs erfolgt ebenfalls berufsbegleitend, die 16 Stunden beinhalten jeweils 8 Stunden Notfallmanagement und Fortbildung zur Weiterentwicklung des Berufsbildes des NäPas. Die Teilnahmegebühr beläuft sich hier auf 208 Euro. Die Einladung und Erinnerung erfolgt über die zuständige KV.
Zeitintensive und delegierbare Leistungen werden professionell übernommen, wodurch mehr Raum für komplexere medizinische Entscheidungen und Gespräche entsteht. Bereits durch den RFA-Kontakt konnten wir in den Praxen eine große Entlastung für den Arzt schaffen und mehr Patienten versorgen.
Da die Patienten mich aus der Praxis im RFA-Kontakt kennen – und man bereits ein sehr gutes Vertrauensverhältnis aufbauen konnte, sind die Besuche in der Häuslichkeit meist noch vertraulicher. Die Patienten sind deutlich entspannter, da sie sich mit dem Stress „Wie komme ich überhaupt in die Praxis?“ oder „Wie lange werde ich heute wieder warten müssen“ nicht auseinandersetzen müssen. Für unsere multimorbiden Patienten mit meist erheblichen Bewegungseinschränkungen ist das eine deutliche Entlastung. Diese sehr persönliche und wohnortnahe Versorgung stärkt das Sicherheitsgefühl, fördert die Therapietreue und erlaubt es, Veränderungen frühzeitig zu erkennen.
Natürlich „fehlt“ eine RFA in der rheumatologischen Sprechstunde, wenn sie ihre Hausbesuche fährt. Dies muss im Praxisteam und im Praxisalltag gut strukturiert werden.
Die gesetzlichen Grundlagen und Abrechnungsmöglichkeiten sind im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt, unter anderem über die 38100, 38202 oder 38200 – ca. 19 Euro/Hausbesuch. Die Zuschläge für den Einsatz der NäPa werden extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung in voller Höhe vergütet, einen weiteren finanziellen Vorteil gibt nicht. Einzig und allein die Patientenversorgung wird hier verbessert und der Arzt entlastend unterstützt. ACHTUNG: Befindet sich der Patient zusätzlich in der ASV, kann die NäPa-Abrechnung nicht erfolgen.
Als Vorteil sehe ich, dass man viel eigenständiger als viele andere MFAs arbeitet. Von ärztlicher Seite werden einem medizinisch anspruchsvollere Aufgaben anvertraut. Das stärkt sowohl die fachliche Kompetenz als auch das Selbstbewusstsein. Statt nur am Empfang oder im Labor tätig zu sein, kann ich hier meinen Arbeits-alltag viel flexibler und abwechslungsreicher gestalten. Natürlich hat man mit der/den Zusatzqualifikation/en und durch die höhere Verantwortung die Möglichkeit, ein höheres Gehalt zu verlangen. Die NäPa ist im Gehaltstarifvertrag in der Tätigkeitsstufe IV hinterlegt.
Die Termine der Patienten (auch Privat-Patienten) strukturiere ich mit meiner Chefin gemeinsam. Die Route selbst plane ich. Das Intervall der Hausbesuche wird nach der Aktivität der Erkrankung, nach Medikamenteneinstellung oder Laborwerten festgesetzt.
Meine Hausbesuche fahre ich ca. alle 4 Wochen an einem Mittwoch mit meinem privaten PKW. Hierfür nutze ich ein Fahrtenbuch. Um 8 Uhr startet mein Tag bei dem ersten Patienten. Die Tour wurde vorher, je nach Wohnort der Patienten, festgelegt. Die Patienten werden einen Tag vorher erneut über die ungefähre Uhrzeit des Eintreffens informiert. Vor Ort erfolgt das Einlesen der Chipkarte, eine Laborkontrolle, Erhebung der Assessments und Vitalparameter, Gelenkstatus und eine strukturierte Anamnese. Alles wird zunächst auf einem Blatt handschriftlich dokumentiert. Eine Richtlinie, wie lange ich während eines Hausbesuches zu verweilen habe, gibt es nicht.
Sobald alle Fragen geklärt und alle Punkte abgearbeitet sind, geht es zum nächsten Patienten. Je nach Bedarf absolviere ich an einem Mittwoch bei ca. 6 Patienten den Hausbesuch. Nach Abschluss der Route geht es für mich in die Praxis zurück. Das Labor wird „eingetütet“, die Dokumentation sowie die Abrechnung erfolgen am Rechner. Nachdem alles abgeschlossen ist, wird meine Chefin über alles informiert und die nächsten Hausbesuche oder Termine für die Sprechstunde in der Praxis geplant.
Die Kombination aus RFA und NäPa ist für mich gerade im ländlichen Bereich ein zukunftsweisendes Modell, das nicht nur die Patientenversorgung deutlich verbessert, sondern zudem auch unsere rare Ressource „Arzt“ schützt und unterstützt. Alles in allem ein echtes Win-Win-Win-Modell.